|
Pflegestufe I
|
Leistungsanspruch besteht nur, wenn die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall eingetreten ist. In diesem Fall zahlen wir 30% des vereinbarten Tagessatz.
|
Leistungsanspruch besteht nur, wenn die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall eingetreten ist. In diesem Fall zahlen wir 30% des vereinbarten Tagessatz.
|
Es besteht ein grundsätzlicher Leistungsanspruch. Wir zahlen 30% des vereinbarten Tagessatz.
|
|
Pflegestufe II
|
Leistungsanspruch besteht nur, wenn die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall eingetreten ist. In diesem Fall zahlen wir 60% des vereinbarten Tagessatz.
|
Es besteht ein grundsätzlicher Leistungsanspruch. Wir zahlen 60% des vereinbarten Tagessatz.
|
Es besteht ein grundsätzlicher Leistungsanspruch. Wir zahlen 60% des vereinbarten Tagessatz.
|
|
Pflegestufe III
|
Es besteht ein grundsätzlicher Leistungsanspruch. Wir zahlen 100% des vereinbarten Tagessatz.
|
Es besteht ein grundsätzlicher Leistungsanspruch. Wir zahlen 100% des vereinbarten Tagessatz.
|
Es besteht ein grundsätzlicher Leistungsanspruch. Wir zahlen 100% des vereinbarten Tagessatz.
|
|
Härtefall
|
Es besteht ein grundsätzlicher Leistungsanspruch. Wir zahlen 150% des vereinbarten Tagessatz.
|
Es besteht ein grundsätzlicher Leistungsanspruch. Wir zahlen 150% des vereinbarten Tagessatz.
|
Es besteht ein grundsätzlicher Leistungsanspruch. Wir zahlen 150% des vereinbarten Tagessatz.
|